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Landgericht Köln, 17 O 182/12

Datum:
11.01.2013
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
17. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 O 182/12
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2013:0111.17O182.12.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 34.510,-- € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.11.11, sowie weitere 13,50 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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