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Landgericht Köln, 14 O 373/11

Datum:
18.01.2013
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
14. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 O 373/11
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2013:0118.14O373.11.00
 
Tenor:

1.       Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 24,60 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.11.2011 zu zahlen.

2.       Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von Rechtsanwaltsvergütungsansprüchen der Rechtsanwälte C und Kollegen aus #### Z in Höhe von 225,15 EUR freizustellen.

3.       Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.       Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 2/3 und der Kläger zu 1/3.

5.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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