Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Köln, 9 S 69/12

Datum:
21.11.2012
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 S 69/12
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2012:1121.9S69.12.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 19 C 76/11
 
Tenor:

1.              Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Gummersbach vom 06.02.2012 – 19 C 76/11 – wird zurückgewiesen.

2.              Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.

3.              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.              Die Revision wird zugelassen.

 

G r ü n d e :

1234567891011121314151617181920212223242526272829303132333435363738
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank