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Landgericht Köln, 7 O 520/09

Datum:
04.04.2012
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
7. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 O 520/09
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2012:0404.7O520.09.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 54.067,89 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.09.2009 zu zahlen Zug um Zug gegen Herausgabe des Fahrzeugs Q C , Fahrgestellnummer 00000, Farbe schwarz, Erstzulassung 29.04.2009.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte in Annahmeverzug befindet.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 135,20 € zu zahlen.

Die Beklagte wird zuletzt verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 892,44 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich des Freistellungsantrages gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,-- € und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

 
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