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Landgericht Köln, 7 O 254/11

Datum:
30.11.2012
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
7. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 O 254/11
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2012:1130.7O254.11.00
 
Schlagworte:
Anforderungen an die Prüffähigkeit einer Schlussrechnung, Rechnungsstellung gem. § 14 Abs. 4 VOB/B
Normen:
§ 14 VOB/B
Leitsätze:
Zu den Anforderungen an die Prüffähigkeit einer ersatzweise vom Auftraggeber gem. § 14 Abs. 4 VOB/B gestellten Schlussrechnung
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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