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Landgericht Köln, 5 O 113/09

Datum:
08.05.2012
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 O 113/09
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2012:0508.5O113.09.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. Die Kosten der Streithilfe werden dem Streithelfer auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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