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Landgericht Köln, 4 O 403/09

Datum:
08.05.2012
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 403/09
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2012:0508.4O403.09.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.000,00 € zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte für die der Klägerin entstandenen und noch entstehenden Schäden mit einer Quote von 10 % einzustehen hat, soweit die Ansprüche der Klägerin nicht auf einen Sozialleistungsträger übergegangen sind.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 90 % und der Beklagte zu 10 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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