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Landgericht Köln, 3 O 467/09

Datum:
17.04.2012
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 467/09
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2012:0417.3O467.09.00
 
Tenor:

Die Beklagten zu 1)-3) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 41.285,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 40.000,00 € seit dem 16.07.2007 und aus 1.285,00 € seit dem 14.10.2009 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten zu 1)-3) als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche weiteren materiellen Schäden und zukünftigen immateriellen Schäden, die ihr aufgrund der infolge der Fehlbehandlung im Zeitraum 11.09.2006 bis 10.11.2006 verspätet erfolgten Operation der Epiphyseolysis capitis femoris rechts entstanden sind, derzeit noch entstehen und in Zukunft entstehen werden, zu ersetzen, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen werden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Klägerin zu 21 % und die Beklagten zu 1)-3) als Gesamtschuldner zu 79 %.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1)-3) trägt die Klägerin zu 21%.

Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten zu 1)-3) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung jeweils Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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