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Landgericht Köln, 30 O 145/12

Datum:
29.06.2012
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
30. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
30 O 145/12
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2012:0629.30O145.12.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 34.263,46 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.01.2012 zu zahlen, im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die durch die Anrufung des unzuständigen Gerichts entstanden Mehrkosten trägt die Klägerin.

Die übrigen Kosten des Rechtsstreits und der Streitverkündung hinsichtlich der Streithelferin zu 1) trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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