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Landgericht Köln, 29 S 95/12

Datum:
13.12.2012
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
29. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
29 S 95/12
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2012:1213.29S95.12.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 204 C 223/11
 
Tenor:

Das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 30.03.2012, Az. 204 C 223/11, wird teilweise abgeändert:

Der Beschluss zu TOP 2 aus der Eigentümerversammlung vom 24.05.2011 wird für ungültig erklärt.

              Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

              2.

Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Kläger 60% und die Beklagten 40%.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger 1/3 und die Beklagten 2/3.

              3.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

              4.

              Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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