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Landgericht Köln, 29 S 88/10

Datum:
10.05.2012
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
29. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
29 S 88/10
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2012:0510.29S88.10.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Königswinter, 31 C 21/09
 
Tenor:

Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Königswinter vom 14.04.2010 - 31 C 21/ 09- teilweise wie folgt abgeändert:

Die Widerklage der Beklagten wird abgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.

Die Kosten des Berufungsrechtsstreits einschließlich der Revision werden den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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