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Landgericht Köln, 29 O 183/11

Datum:
31.05.2012
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
29. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Schlussurteil
Aktenzeichen:
29 O 183/11
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2012:0531.29O183.11.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 2.420,86 zuzüglich Zinsen in Höhe von 8%punkte über dem Basiszinssatz seit dem 01.03.2011 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, die Originalmietbürgschaftsurkunde, ausgestellt am 29.07.2005 durch die Sparkasse N zu Kontonummer #####/#### über EUR 9.000,00, an die Sparkasse N, C-Straße, ####2 N ( Bearbeitungsnummer: ####### ) herauszugeben.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere EUR 837,52 zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 8 %punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 05.10.2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR   .

 
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