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Landgericht Köln, 25 O 500/09

Datum:
29.02.2012
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
25. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 O 500/09
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2012:0229.25O500.09.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 25.800,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 4.200,-- € seit dem 04.03.2009, aus 3.600,-- € seit dem 15.06.2009 und aus 18.000,‑‑ € seit dem 28.09.2011 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, sämtliche auf den Kläger gemäß § 116 SGB X übergegangenen Ansprüche bezüglich des Schadenfalles der Frau M zu 50 % auszugleichen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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