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Landgericht Köln, 23 S 4/12

Datum:
18.07.2012
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
23. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 S 4/12
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2012:0718.23S4.12.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 126 C 205/11
 
Tenor:

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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