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Der Antragsteller hat durch eidesstattliche Versicherung vom 14.12.2012 glaubhaft gemacht, dass die Voraussetzungen zum Erlass der nachstehend angeordneten einstweiligen Verfügung erfüllt sind.
Auf Antrag des Antragstellers vom 20.12.2012 wird daher gemäß §§ 940, 935 ZPO ohne mündliche Verhandlung
a n g e o r d n e t :
Im Grundbuch des Amtsgerichts Bergisch-Gladbach von H Blatt 1497 wird hinsichtlich der Grundstücke der G1 der Flur 9, Flurstücke X und 163, zugunsten des Antragstellers ein Widerspruch gegen das Eigentum des Antragsgegners eingetragen.
2Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
3Streitwert: bis 80.000 Euro (Sicherungsintersse).