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Landgericht Köln, 21 S 15/11

Datum:
10.01.2012
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
21. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 S 15/11
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2012:0110.21S15.11.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 139 C 583/10
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 04.07.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln - 139 C 583/10 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.783,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.10.2010 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen.

 
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