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Landgericht Köln, 21 O 40/12

Datum:
02.10.2012
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
21. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 O 40/12
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2012:1002.21O40.12.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.600,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.09.2011 zu zahlen Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung der W GmbH & Co. KG.

Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, an den Kläger 1.445,60,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.02.2012 zu zahlen.

Die Beklagte wird außerdem verurteilt, auf eigene Kosten die Löschung des Beteiligungsvertrages des Klägers aus der Gesellschafterliste zu veranlassen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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