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Landgericht Köln, 213 O 247/12

Datum:
06.12.2012
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
213 O 247/12
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2012:1206.213O247.12.00
 
Tenor:

Auf die Erinnerung der Antragstellerin wird der Kostenansatz des Landgerichts Köln vom 09.10.2012 in Verbindung mit der hierzu ergangenen Kostenrechnung vom 10.10.2012 (Kassenzeichen ####) dahingehend abgeändert, dass lediglich Gesamtkosten in Höhe von 200,00 € angesetzt werden.

 

Das Erinnerungsverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 

Die Beschwerde wird zugelassen.

 
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