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Landgericht Köln, 20 S 11/11

Datum:
11.01.2012
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 04.02.2011 – 132 C 234/10 â
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 S 11/11
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2012:0111.20S11.11.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 132 C 234/10
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 04.02.2011 – 132 C 234/10 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß §§ 313 a, 540 I ZPO abgesehen.

Mit der Berufung verfolgt die erstinstanzlich unter Klageabweisung im Übrigen zur Zahlung eines Betrages von 869,30 € verurteilte Beklagte ihren Klageabweisungsantrag weiter.

 
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