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Landgericht Köln, 20 O 49/12

Datum:
28.11.2012
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 O 49/12
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2012:1128.20O49.12.00
 
Tenor:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an den Beklagten 14.865 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 75%, der Beklagte zu 25%.

4. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Beklagten nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch den Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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