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Landgericht Köln, 1 S 52/11

Datum:
30.08.2012
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Anerkenntnisurteil
Aktenzeichen:
1 S 52/11
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2012:0830.1S52.11.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 210 C 107/10
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des

                            Amtsgerichts Köln – 210 C 107/10 – vom 27.10.2011

                            wird zurückgewiesen.

                            Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der

                            Beklagten auferlegt.

                            Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

                            Das vorgenannte Urteil des Amtsgerichts Köln ist

                            ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung eines Tatbestands wird gem. den §§ 540 II, 313 a I 1, 542 I, 543, 544 ZPO, 26 Nr. 8 EGZPO abgesehen.

 
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