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Landgericht Köln, 17 O 92/11

Datum:
03.02.2012
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
17. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 O 92/11
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2012:0203.17O92.11.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger jeweils zu ½.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit gleicher Höhe leistet.

 
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