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Landgericht Köln, 16 O 140/11

Datum:
11.04.2012
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 O 140/11
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2012:0411.16O140.11.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.110,61 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 110,61 € seit dem 15.4.2011 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 209,30 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.04.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 77 % und die Beklagte zu 33 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

 
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