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Landgericht Köln, 15 O 381/10

Datum:
19.01.2012
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 O 381/10
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2012:0119.15O381.10.00
 
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 163.647,19 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2009 zu zahlen.

 

Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, dem Kläger die Zahlungsforderung nebst Zinsen sowie die Kosten des Verfahrens als Schäden aus vor­sätz­lich begangener unerlaubter Handlung zu ersetzen.

 

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 17% und den Beklagten zu 83% auferlegt.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicher­heitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Be­trages. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicher­heitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils voll­streck­baren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor SIcherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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