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Landgericht Köln, 13 S 147/12

Datum:
26.09.2012
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 S 147/12
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2012:0926.13S147.12.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Kerpen, 104 C 397/11
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Kerpen vom 08.05.2012 – 104 C 397/11 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.510,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten per anno seit dem 10.11.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben; die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

G r ü n d e :

1234567891011121314151617
 

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