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Landgericht Köln, 83 O 93/10

Datum:
27.01.2011
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
3. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
83 O 93/10
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2011:0127.83O93.10.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden verurteilt, dem Kläger Einsicht in die Handelsbücher und Papiere der Privatbrauerei H1 & Co. oHG sowie der H2 GmbH zu gewähren.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,-- EUR vorläufig vollstreckbar.

 
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