Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Köln, 81 O 14/11

Datum:
15.12.2011
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
1. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
81 O 14/11
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2011:1215.81O14.11.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, die Ordnungshaft zu vollziehen an der Beklagten zu 1 und/oder bei der Beklagten zu 2 an ihren jeweiligen Vorständen, zu unterlassen,

Süßwaren unter der Bezeichnung H1 BRAUSE-TALER wie nachfolgend (schwarz/weiß) wiedergegeben:

              -Bilddarstellung-

anzubieten, zu bewerben, zu vertreiben oder sonst wie in den Verkehr zu bringen.

              2.

Die Beklagten werden verurteilt, der Klägerin Auskunft zu erteilen über den Umfang der gemäß Ziffer 1 in der Vergangenheit begangenen Handlungen, und zwar unter Angabe der Gesamtumsätze, sämtlicher Kostenfaktoren und des Gewinns sowie weiterhin unter Angabe der betriebenen Werbung, einschließlich der Art der Werbeträger, deren Auflagenhöhe, Verbreitungszeit und –gebiet, einschließlich der Bewerbung im Internet und der Zahl der Zugriffe auf die entsprechenden Internetseiten sowie schließlich unter Angabe der Namen und Anschriften der gewerblichen Abnehmer der Beklagten.

              3.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten dazu verpfM-et sind, der Klägerin alle durch die gemäß Ziffer 1 begangenen Handlungen entstandenen und zukünftig noch entstehenden Schäden zu ersetzen.

              4.

Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner 1.026,25 € sowie jeweils gesondert  525,12 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2011 betreffend die Beklagte zu 2 und seit dem 02.02.2011 betreffend die Beklagte zu 1 (Rechtshängigkeit) zu bezahlen.

5.

Die weitergehende Klage und die Widerklage werden abgewiesen.

              6.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

              7.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von zu 1. 50.000,00 €, zu 2. 2.000,00 € und zu 4. 110 % des zu vollstreckenden Betrags.

 
1 23456789101112131415161718192021222324252627282930313233343536373839404142434445464748495051525354555657585960616263646566676869707172737475767778798081828384858687888990919293949596979899100101102103
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank