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Landgericht Köln, 6 S 282/10

Datum:
27.10.2011
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 S 282/10
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2011:1027.6S282.10.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 142 C 153/10
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 25.10.2010 - 142 C 153/10 - wird zurückgewiesen

 

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung Höhe von 2.600,- € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 

Die Revision wird zugelassen.

 
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