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Landgericht Köln, 4 O 449/09

Datum:
07.12.2011
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 449/09
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2011:1207.4O449.09.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 268.102,25 € nebst  Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.10.2011 zu zahlen.

Die weiter gehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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