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Landgericht Köln, 30 O 105/10

Datum:
27.10.2011
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
30. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
30 O 105/10
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2011:1027.30O105.10.00
 
Tenor:

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 137.642,64 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.04.2010 zu zahlen Zug um Zug gegen Übertragung des Kommanditanteils des Klägers an der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRA #### eingetragenen A KG mit einem Beteiligungsbetrag von 200.000,- DM.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte zu 1) mit der Annahme der Übertragung des Kommanditanteils des Klägers an der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRA #### eingetragenen A KG mit einem Beteiligungsbetrag von 200.000,- DM in Verzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der der Kläger zu 74/100 und die Beklagten zu 1) zu 26/100. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) tragen der Kläger zu 21/100 und die Beklagte zu 1) zu 79/100. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) und 3) trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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