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Landgericht Köln, 2 O 310/09

Datum:
11.08.2011
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 310/09
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2011:0811.2O310.09.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt,

1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 67.732,00 € zu zahlen

2. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger Zinsen aus dem Betrag von 67.732,00 € gemäß Artikel 4/A des türkischen Gesetzes 3095 seit dem 07.02.2008 zu zahlen

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar

 
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