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Landgericht Köln, 29 S 60/10

Datum:
10.03.2011
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
29. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
29 S 60/10
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2011:0310.29S60.10.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 202 C 328/09
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 4.3.2010 - 202 C 328/09 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern die Beklagte nicht ihrerseits Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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