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Landgericht Köln, 29 S 121/10

Datum:
27.01.2011
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
29. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
29 S 121/10
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2011:0127.29S121.10.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 202 C 9/10
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 18.05.2010, 202 C 9 / 10, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 2.886,35 sowie außergerichtliche Kosten in Höhe von EUR 251,44 nebst Zinsen in Höhe von 5 %punkte über dem Basiszinssatz seit dem 18.05.2009 zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 60 % und die Beklagte zu 40 %, die Kosten der Berufungsinstanz tragen die Klägerin zu 41 % und die Beklagte zu 59 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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