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Landgericht Köln, 28 O 621/10

Datum:
09.02.2011
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
28 O 621/10
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2011:0209.28O621.10.00
 
Tenor:

I. Der Beklagte wird verurteilt,

1. es bei Vermeidung von Ordnungsgeld bis zu EUR 250.000,-, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren, zu unterlassen, den Eindruck zu erwecken,

b) die Klägerin habe vom Blogger O und vom Journalisten T abgeschrieben;

c) die Klägerin habe dem Beklagten durch die Redaktion der B-Zeitung die Bitte ausreichten lassen, es solle den Namen der Klägerin aus dem Blogbeitrag des Beklagten „FR zieht Artikel gegen Klimarat zurück“ entfernen und nur die B-Zeitung nennen;

wie im Blogbeitrag mit dem Titel „FR zieht Artikel gegen Klimarat zurück“ in der Fassung vom 25.05.2010 im Blog WissensLogs unter der Domain „Anonym1.de“ geschehen;

2. der Klägerin einen Betrag in Höhe von € 511,58 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.06.2010 zu zahlen.

II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

III. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 1/3 und dem Beklagten zu 2/3 auferlegt.

IV. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dies gilt für die Klägerin nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 € und für den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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