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Landgericht Köln, 27 O 142/11

Datum:
27.09.2011
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
27. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 O 142/11
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2011:0927.27O142.11.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger eine vollständige Liste der Mitglieder des Beklagten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit Vor- und Nachnamen, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort) und (soweit bekannt) E‑Mail-Adresse in Form einer elektronischen Datei (Excel-Datei) herauszugeben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000,00 €.

 
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