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Landgericht Köln, 24 S 13/11

Datum:
25.08.2011
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
24. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 S 13/11
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2011:0825.24S13.11.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 139 C 529/10
 
Tenor:

1. Auf die Berufung des Klägers wird das am 11.04.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln – 139 C 529/10 – wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, Versicherungsschutz für die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung erster Instanz der Ehefrau des Klägers in einer Kapitalanlagesache gegen die Fa. K AG aus einem Gegenstandswert von 23.163,94 € zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 446,13 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 15.11.2010 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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