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Landgericht Köln, 20 S 6/11

Datum:
31.08.2011
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 S 6/11
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2011:0831.20S6.11.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 112 C 631/09
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 12.01.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln – Az. 112 C 631/09 – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von der Verbindlichkeit gegenüber der Rechtsanwaltssozietät F & Collegen aus der Rechnung vom 14.08.2007 über 3.822,88 € freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 6.200,00 € vorläufig abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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