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Landgericht Köln, 20 O 22/10

Datum:
13.04.2011
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 O 22/10
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2011:0413.20O22.10.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, EUR 7.241,22 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.09.2009 an Herrn Q, R-Straße, 50767 Köln, zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 15 % und die Beklagte 85 %

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen sich durch Sicherheitsleistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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