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Landgericht Köln, 14 O 839/10

Datum:
12.05.2011
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
14. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 O 839/10
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2011:0512.14O839.10.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 17.589,54 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, die Beklagte zu 1) allein seit dem 30. Dezember 2008 und beide Beklagte als Gesamtschuldner seit dem 20. Januar 2011, zu zahlen.

Die Beklagten werden weiterhin als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2994,33 EUR und nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20. Januar 2011 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1999,20 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20. Januar 2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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