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Landgericht Köln, 9 S 217/09

Datum:
31.03.2010
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 S 217/09
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2010:0331.9S217.09.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bergisch Gladbach, 68 C 26/09
 
Tenor:

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 11.08.2009 – Az.: 68 C 26/09 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 748,94 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent-punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.09.2008 sowie außergerichtliche Kosten in Höhe von 120,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.11.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtstreits tragen der Kläger zu 70% und die Beklagten zu 30% als Gesamtschuldner.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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