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Landgericht Köln, 90 O 116/09

Datum:
10.06.2010
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
90 O 116/09
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2010:0610.90O116.09.00
 
Tenor:

Das Urteil der Kammer vom 23.04.2010 wird auf Antrag der Klägerin wie folgt berichtigt:

1. Auf S. 4 des Originals wird im ersten Satz des zweiten Absatzes der Textteil „durch Hörfunk- und Fernsehsendeunternehmen“ gestrichen.

2. Auf S. 23 des Originals wird im ersten Absatz der Textteil „für das gleichzeitig erörterte Verfahren 90 AO 116/09“ gestrichen.

Im Übrigen werden die Tatbestandsberichtigungsanträge der Klägerin zurückgewiesen.

 
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