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Landgericht Köln, 6 S 171/09

Datum:
14.01.2010
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 S 171/09
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2010:0114.6S171.09.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bergheim, 24 C 489/08
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das Urteil des Amtsgerichts Bergheim vom 22.04.2009 - 24 C 489/08 - wie folgt abgeändert:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.068,19 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.10.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin zu 78 % und die Beklagten zu 22 %. Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

 
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