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Landgericht Köln, 5 O 102/10

Datum:
14.09.2010
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 O 102/10
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2010:0914.5O102.10.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 70.000,00 € nebst                                                        Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz                    aus 40.000,00 € seit dem 04.05.2010 und aus weiteren                    30.000,00 €  seit dem 07.07.2010 und zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

 
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