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Landgericht Köln, 3 O 260/09

Datum:
22.06.2010
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 260/09
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2010:0622.3O260.09.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird festgestellt, dass dem Drittwiderbeklagten keine Ansprüche gegenüber der Beklagten aus der Vermittlung der Beteiligung an der N GmbH & Co. 3. Filmproduktion KG mit einem Nominalbetrag in Höhe von 25.000 EUR zustehen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin und der Drittwiderbeklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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