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Landgericht Köln, 29 O 112/09

Datum:
25.03.2010
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
29. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
29 O 112/09
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2010:0325.29O112.09.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin EUR 9.619,66 nebst Zinsen in Höhe von 5 %punkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.06.2009 abzüglich am 02.07.2009 gezahlter EUR 9.000,00 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 25 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 75 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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