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Landgericht Köln, 28 O 594/10

Datum:
01.12.2010
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
28 O 594/10
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2010:1201.28O594.10.00
 
Tenor:

Den Beklagten wird Prozesskostenhilfe bewilligt in Bezug auf die Rechtsverteidigung gegen den angekündigten Antrag der Klägerinnen, soweit der Antrag einen Betrag von 5.180,60 € übersteigt.

Im Übrigen wird der Prozesskostenhilfeantrag der Beklagten zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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