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Landgericht Köln, 28 O 318/10

Datum:
16.06.2010
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammere
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
28 O 318/10
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2010:0616.28O318.10.00
 
Tenor:

1. Dem Verfügungsbeklagten wird es bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren,

verboten,

ohne Zustimmung des Verfügungsklägers die unter bild.de in dem Artikel vom 11.04.2010, 01:28 mit der Überschrift „NEUE GELIEBTE AUFGETAUCHT – Hat L ihr die Ehe versprochen?“ sowie unter blick.ch am 11.04.2010 im Rahmen der Rubrik „Bilder der Woche“ und den Seiten 18 und 19 der Zeitung „Bild am Sonntag“ vom 11.04.2010 im Artikel mit der Überschrift „Neue Geliebte aufgetaucht. Hat L ihr die Ehe versprochen?“ veröffentlichten Lichtbilder gemäß Anlagenkonvolut AS 0A, dort mit einem Kreuz gekennzeichnet, die den Verfügungskläger beim Hofgang in der JVA N zeigen, zu verbreiten oder öffentlich zur Schau zu stellen.

2. Der Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils wird zurückgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Verfügungskläger zu 70 % und der Verfügungsbeklagte zu 30 %.

 
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