Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Köln, 26 O 57/10

Datum:
03.11.2010
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
26. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 O 57/10
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2010:1103.26O57.10.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt,

es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwi-derhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,- €, ersatzweise von Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern in allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Absatz von Pauschalreiseverträgen wörtlich oder inhaltsgleich die Klausel

„Die in der Regel (d.h. soweit kein Ersatzteilnehmer vor-handen) pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Person in Prozenten des Reisepreises:

… Bei Flugreisen:

- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 40%“

zu verwenden und/oder sich bei der Abwicklung bestehender Verträge auf diese Klausel zu berufen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000,- € vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank