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Landgericht Köln, 24 O 458/09

Datum:
21.01.2010
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
24. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 O 458/09
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2010:0121.24O458.09.00
 
Schlagworte:
Obliegenheitsverletzung
Normen:
§ 28 Abs. 2 VVG n.F.
Leitsätze:

Bei einer Obliegenheitsverletzung die nach § 28 Abs. 2 VVG n.F. zu beurteilen ist, kann der Versicherer sich nicht auf (teilweise) Leistungsfreiheit berufen, soweit die unter der Geltung des VVG a.F. Vertragsbestandteil gewordenen Versicherungsbedingungen keine Vereinbarung über den Eintritt von (teilweiser)Leistungsfreiheit im Falle einer Obliegenheitsverletzung enthalten. An einer solchen Vereinbarung fehlt es in § 11 VGB 88.

 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Euro 6.210,34 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.08.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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