Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Köln, 24 O 234/10

Datum:
23.12.2010
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
24. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 O 234/10
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2010:1223.24O234.10.00
 
Tenor:

I.

1.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 1.357,- € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. aus 762,00 € ab dem 09.06.2010 und aus jeweils weiteren 127,- € ab dem 02.07., 02.08., 02.09., 02.10., 02.11. und 02.12.2010 zu zahlen.

2.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger beginnend mit dem 01.01.2011 zum Ersten eines jeden Monats über einen monatlich zu zahlenden Betrag in Höhe von 4.520,- € hinaus einen weiteren Betrag in Höhe von 127,- €, d.h. einen Gesamtbetrag in Höhe von 4.647,00 € monatlich zu zahlen.

3.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger eine monatliche Pension in Höhe desjenigen Betrages zu zahlen, der sich aufgrund der jeweiligen Anpassungsentscheidungen der A GmbH oder ihrer Rechtsnachfolger als Gruppenendbetrag für die Pensionsgruppe B1 ergibt.

4.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

II.

    Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
123456789101112131415161718192021222324252627282930
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank